Die Prüfung wird vom Staatsministerium durchgeführt. Dem LGL obliegen als Prüfungsamt die Aufgaben nach § 13 Abs. 3 APO.
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Die Prüfung wird vom Staatsministerium durchgeführt. Dem LGL obliegen als Prüfungsamt die Aufgaben nach § 13 Abs. 3 APO.