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§ 43 FachV-Fw (Bayern) — Dauer der Ausbildung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre. § 15 gilt entsprechend.