Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden die Ernennungsbehörden. Dabei ist der Bedarf der verschiedenen Dienstherren mit den vorhandenen Ausbildungsplätzen abzustimmen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden die Ernennungsbehörden. Dabei ist der Bedarf der verschiedenen Dienstherren mit den vorhandenen Ausbildungsplätzen abzustimmen.