Der Beginn des Vorbereitungsdienstes wird unter Angabe der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise und der Bewerbungsfrist im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben.
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Der Beginn des Vorbereitungsdienstes wird unter Angabe der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise und der Bewerbungsfrist im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben.