nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 40 FachV-Arch (Bayern) — Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In den Vorbereitungsdienst können Bewerber und Bewerberinnen eingestellt werden, die

1. Kenntnisse der lateinischen Sprache im Umfang des Latinums und der französischen Sprache im Umfang der Stufe B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen,

2. die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit Geschichte und mit einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte bestanden haben oder einen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss im Bereich der Geschichtswissenschaft an einer Universität oder einen vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben haben.

Die Bewerber und Bewerberinnen sollen außerdem nachweisen, dass sie sich als Studierende der Rechtswissenschaften mit Rechtsgeschichte oder als Studierende der Geschichtswissenschaft mit den historischen Hilfswissenschaften, insbesondere der Schriftkunde und Urkundenlehre, beschäftigt haben. Diese Nachweise sollen durch die Vorlage von Belegen über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen oder die Mitarbeit in Hochschulinstituten erbracht werden. Darüber hinaus soll eine Promotion mit einer möglichst unter Verwendung archivalischer Quellen angefertigten Arbeit aus der deutschen, insbesondere bayerischen Geschichte nachgewiesen werden.

(2) Von dem Erfordernis französischer Sprachkenntnisse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) kann mit der Auflage abgesehen werden, dass die Bewerber diese Kenntnisse während des Vorbereitungsdienstes erwerben und sich einer Feststellungsprüfung hierüber unterziehen.

---

Zitiervorschlag: § 40 FachV-Arch (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/40

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
