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# § 7 FachHwirtPrV — Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Bereich "Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er Anforderungen und Aufgaben der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters sowie die Grenzen seines beruflichen Handelns kennt. Er soll die Einsatzbereiche, Arbeitsvertrags- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters kennen. Der Prüfungsteilnehmer soll Kenntnisse über einschlägige Rechtsgrundlagen, die für seinen beruflichen Verantwortungsbereich wesentlich sind, nachweisen. In diesem Rahmen können geprüft werden:

- 1. Funktionsbild der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters, insbesondere Aufgaben, Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten;

- 2. Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, Kooperationsmöglichkeiten und -formen und Möglichkeiten ihrer Erschließung;

- 3. Abgrenzen zu anderen in der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung tätigen Berufsgruppen;

- 4. Beschäftigungsverhältnisse, Anstellungsträger, Tarifparteien, Interessenvertretung, Berufsgenossenschaften;

- 5. tätigkeitsbezogene Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Berufs- und Haftungsrechts, des Arbeitsschutz- und Umweltschutzrechts;

- 6. Grundkenntnisse über einschlägige Bestimmungen der Sozialgesetzgebung, des Familienrechts, des Erbrechts, des Strafrechts, des Datenschutzes sowie bestehende Möglichkeiten der Rechtsberatung.

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Zitiervorschlag: § 7 FachHwirtPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FachHwirtPrV/7

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