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§ 3 FachHwirtPrV — Inhalt der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Prüfung umfaßt die Bereiche:

1.
Hauswirtschaftliche Leistungen;
2.
Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;
3.
Kommunikation;
4.
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.