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§ 2 FZVAusnV 2021 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

FZV-Ausnahmeverordnung

Historische Fassung: Stand 21.08.2025 bis 31.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.