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# Anlage 13 FZV 2023 — (zu § 41 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 01.09.2023 bis 20.06.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)

Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

Abbildung Seite 1:

```
	Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach	
	Gültig vom bis			
	Das vorstehende Kennzeichen ist	
	Vorname, Name, Firma	
	Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummer	
	für die nachfolgend beschriebenen Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden.	
	Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.	
	Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz	
			Ort, Datum	
			Name der Zulassungsbehörde	
			Unterschrift	
```

Abbildung Seite 2:

```
1	Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus	
2	Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke)	
3	Fahrzeug-Identifizierungsnummer	
4	Hubraum in cm3	
	Nennleistung in kW	
	Leermasse in kg	(nur bei Krafträdern)	
5	Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs	
	(soweit nicht bekannt Baujahr)	
6	Zulässige Gesamtmasse in kg	
7	Zulässige max. Achslast in kg	
	Achse 1	Achse 4		
	Achse 2	Achse 5		
	Achse 3			
8	Höchstgeschwindigkeit in km/h	
		Ort, Datum	
		Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs	
```

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Zitiervorschlag: Anlage 13 FZV 2023

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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