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§ 6 FZAusnV 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2. FZV-Ausnahmeverordnung

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.