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§ 5 FVGebO (Bayern) — Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Fahrzeugverwahrung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von der Erhebung der Benutzungsgebühren kann abgesehen werden, soweit sie der Billigkeit widerspricht.