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§ 4 FVG1971§5Abs4DV — Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.