Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.