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# Anlage 1 FSSV (Brandenburg)

Fachschulverordnung Sozialwesen  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Stundentafel Sozialpädagogik

Lernfelder/Fächer

Unterrichtsstunden

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

120

Englisch

120

Biologie

80

Politische Bildung

80

Berufsbezogener Lernbereich

1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

200

2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

240

3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (schriftliche Prüfung)

320

4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten (Facharbeit)

600

5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

200

6. Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

160

7. Wahlpflichtbereich zur Erweiterung und Vertiefung in den Arbeitsfeldern

Kindertagesbetreuung

Hilfen zur Erziehung

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.

280

Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife

Deutsch/Kommunikation

40

Mathematik

80

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Zitiervorschlag: Anlage 1 FSSV (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 01.09.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 01.09.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FSSV/anlage-1

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