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§ 12 FSMusterzulV — Inkrafttreten

Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.