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§ 11 FSBV — Jahresbericht

Flugsicherungsbeauftragungsverordnung

Stand: 27.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung berichtet jährlich über die Ergebnisse der Auswahlverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Flugsicherungsdienste und -organisationen, die festgestellten berücksichtigungsfähigen Kosten der Flugsicherungsorganisationen sowie über die festgestellten Differenzen zwischen Einnahmen und festgestellten Kosten und deren Erstattung, die sich jeweils nach den Bestimmungen dieser Verordnung ergeben haben.