Soweit nach § 1 Abs. 1 oder 2 Eigentum übertragen wird, trägt der neue Eigentümer alle mit dem Eigentum im Zusammenhang stehenden Kosten.
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Soweit nach § 1 Abs. 1 oder 2 Eigentum übertragen wird, trägt der neue Eigentümer alle mit dem Eigentum im Zusammenhang stehenden Kosten.