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# § 12 FPersV — Inhalt des Registers

Fahrpersonalverordnung  
Stand: 18.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister werden gespeichert über

- 1. Fahrerkarten folgende Daten:

  - a) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht,

  - b) Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

  - c) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerkarte,

  - d) Tag der Produktion der Fahrerkarte,

  - e) Status der Fahrerkarte,

  - f) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

  - g) Fahrerlaubnisnummer einschließlich Ausgabestaat,

  - h) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Fahrerkarte;

- 2. Werkstattkarten folgende Daten:

  - a) Name und Anschrift der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers, bei der Anschrift zusätzlich die statistische Kennziffer des Firmensitzes sowie der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,

  - b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,

  - c) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht der Person, auf die die Karte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 ausgestellt wurde,

  - d) Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

  - e) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Werkstattkarte,

  - f) Tag der Produktion der Werkstattkarte,

  - g) Status der Werkstattkarte,

  - h) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

  - i) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Werkstattkarte;

- 3. Unternehmenskarten folgende Daten:

  - a) Name und Anschrift des Unternehmens sowie die statistische Kennziffer des Firmensitzes, der Standortgemeinde und des Gemeindeteils,

  - b) Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht des Unternehmers, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,

  - c) Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

  - d) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Unternehmenskarte,

  - e) Tag der Produktion der Unternehmenskarte,

  - f) antragsbearbeitende und mitteilende Behörde oder Stelle einschließlich der für die Antragsbearbeitung verantwortlichen Person,

  - g) Status der Unternehmenskarte,

  - h) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Unternehmenskarte;

- 4. Kontrollkarten folgende Daten:

  - a) Name und Anschrift der Behörde,

  - b) Fahrtenschreiberkartennummer und die vom Chiphersteller eingebrachte Chipkennung,

  - c) Tag des Beginns und des Ablaufs der Gültigkeit der Kontrollkarte,

  - d) Tag der Produktion der Kontrollkarte,

  - e) Status der Kontrollkarte,

  - f) bei Verlust oder Diebstahl das Datum des Abhandenkommens der Kontrollkarte.

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Zitiervorschlag: § 12 FPersV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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