nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 FPV (Brandenburg) — Übertragung von Kompensationspflichten auf Agenturen

Flächenpoolverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach § 4

anerkannte Agenturen können die Verpflichtung des Verursachers eines Eingriffs

zur Leistung von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen mit befreiender Wirkung

gegen Entgelt dahingehend übernehmen, dass allein sie nach erfolgter

Zulassungsentscheidung die Durchführung und Pflege der Kompensation

gewährleisten und für entsprechende Kontrollen durch die Zulassungs- und/oder

Naturschutzbehörde zur Verfügung stehen. Die Übertragung der

Kompensationsverpflichtung auf Agenturen hat ohne Bedingungen zu erfolgen, sie

kann nicht widerrufen werden und ist in die jeweilige Zulassungsentscheidung

aufzunehmen.

---

Zitiervorschlag: § 5 FPV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FPV/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
