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§ 6 FPMMstrV — Situationsaufgabe

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind vorgegebene Bauteile auf Mängel zu überprüfen, festgestellte Mängel zu dokumentieren sowie Vorschläge für deren Behebung zu erarbeiten.