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§ 48 FOSFHRV (Brandenburg) — Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Im Fach Englisch findet auch eine mündliche Prüfung statt. Jeder Prüfling kann zusätzlich auf Antrag in den Fächern Deutsch und Mathematik mündlich geprüft werden.

Einzelnorm