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Art 1 FMVtr1973G

Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.