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§ 1 FMSASatzV 2011

Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erhält die anliegende Satzung.