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§ 3 FMSASatz 2011 — Rechts- und Fachaufsicht

Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.