nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage FKrFBAusbV — (zu § 4 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2615 - 2621; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

```
Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind	Zeitlicher Richtwert in Wochen im
1.-18. Monat	19.-36. Monat
1	2	3	4	
1	Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht(§ 3 Nr. 1)	a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen	während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2	Organisation des Ausbildungsbetriebes(§ 3 Nr. 2)	a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3	Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit(§ 3 Nr. 3)	a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4	Umweltschutz(§ 3 Nr. 4)	Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5	Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme(§ 3 Nr. 5)			
5.1	Arbeitsorganisation(§ 3 Nr. 5.1)	a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Dienstanweisungen, Bedienungsanleitungen, Fachzeitschriften und Fachbücherc)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellend)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, arbeitsablauftechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereitene)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenf)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und dokumentiereng)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswertenh)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstelleni)Arbeitsschritte mit betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten abstimmen	3*)	
5.2	Informations- und Kommunikationssysteme(§ 3 Nr. 5.2)	a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets bearbeitenb)gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwendenc)Daten pflegen und sichern	4	
6	Qualitätsmanagement(§ 3 Nr. 6)	a)Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements unterscheidenb)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragenc)Arbeits- und Betriebsabläufe im Hinblick auf Kundenorientierung analysieren und bewerten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung ergreifen		4*)
7	Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr(§ 3 Nr. 7			
7.1	Verkehrsmarkt(§ 3 Nr. 7.1)	a)Rahmenbedingungen des Verkehrsmarkts und die Stellung des eigenen Unternehmens am Markt berücksichtigenb)Verbindungen im regionalen Verkehrssystem nach Kundenbedürfnissen ermittelnc)Auswirkungen von örtlichen Ausflugszielen, Veranstaltungsorten, topografischer Beschaffenheit und Siedlungsstrukturen der Region auf den Verkehrsmarkt einschätzen und berücksichtigten	3	
7.2	Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz(§ 3 Nr. 7.2)	a)Einsatzfelder von Verkehrsmitteln unterscheiden	2	
b)Verkehrswege für Verkehrslinien untersuchen, insbesondere hinsichtlich Bebauung, topografischer und klimatischer Voraussetzungen		2
8	Marketing und Vertrieb(§ 3 Nr. 8)			
8.1	Marketing(§ 3 Nr. 8.1)	a)Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marktinstrumente einordnenb)Einfluss des betrieblichen Angebots auf den Markt berücksichtigten	3	
8.2	Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse(§ 3 Nr. 8.2)	a)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichenb)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung von Dienstleistungen auswerten und nutzenc)an Erhebungen zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und ihrer Auswertung mitwirken	3	
8.3	Produktpolitik(§ 3 Nr. 8.3)	a)Kenngrößen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs ermittelnb)an der Erstellung von Angebotsplänen mitwirken		2
8.4	Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme(§ 3 Nr. 8.4)	a)tarifrechtliche sowie gesetzliche und vertragliche Bestimmungen, insbesondere im Personenverkehr, anwendenb)Tarife kundengerecht anwenden und formalisierte Beförderungsverträge abschließenc)Dienstleistungsangebote, auch in Verbindung mit anderen Verkehrsträgern, erstellen, Verkaufspreise ermitteln, Angebote unterbreitend)betriebliche Verkaufsunterstützungssysteme und Vertriebswege nutzen	7	
8.5	Öffentlichkeitsarbeit und Werbung(§ 3 Nr. 8.5)	a)Informationsmedien kundengerecht einsetzenb)an Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit mitwirken	3	
9	Umgang mit Kunden(§ 3 Nr. 9)			
9.1	Kundenorientierte Kommunikation(§ 3 Nr. 9.1)	a)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheiten achtenb)Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führenc)Informationsbedürfnisse des Kunden erkennen, Kunden im Normalbetrieb und bei besonderen Vorfällen informieren, technische Hilfsmittel einsetzend)betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigene)Korrespondenz führen		6
9.2	Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben(§ 3 Nr. 9.2)	a)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzenc)fremdsprachige Auskünfte erteilen	3*)	
9.3	Beschwerdemanagement(§ 3 Nr. 9.3)	a)Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informierenb)Beschwerden auswerten und Konsequenzen für innerbetriebliche Maßnahmen ziehen	3	
9.4	Umgang mit konfliktträchtigen Situationen(§ 3 Nr. 9.4)	a)konfliktträchtige Situationen Erkennen, Verhaltensregeln zur Verhinderung und Entschärfung von Konflikten Anwendenb)bei Gefahr im Verzug notwendige Maßnahmen veranlassen, insbesondere Polizei und Sicherheitsdienste anfordernc)häufige Konfliktsituationen analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln		4
10	Kaufmännische Betriebsführung(§ 3 Nr. 10)			
10.1	Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge(§ 3 Nr. 10.1)	a)bei der Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung mitwirkenb)Kalkulationsverfahren anwenden	4	
10.2	Geschäftsvorgänge(§ 3 Nr. 10.2)	a)Verwaltungsvorgänge bearbeiten, insbesondere Schadensmeldungen und Anträge an Behördenb)Verbesserungsvorschläge bearbeiten	5	
10.3	Beschaffung(§ 3 Nr. 10.3)	a)Bedarf an Dienstleistungen und Produkten ermittelnb)Bestellvorgänge planen und Bestellungen vornehmenc)zugelieferte Dienstleistungen und Produkte prüfen, bei Mängeln Maßnahmen veranlassen	4	
11	Planung und Disposition des Fahrbetriebes(§ 3 Nr. 11)			
11.1	Fahr- und Betriebsplanung(§ 3 Nr. 11.1)	a)Fahrpläne erstellen, insbesondere Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität berücksichtigenb)Angebote nach Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität bewerten	4	
		c)Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal planend)Einsatzplanung optimieren, insbesondere Wirtschaftlichkeit beim Einsatz von Eigen- und Fremdleistungen berücksichtigen		4
11.2	Disposition des Fahrbetriebes(§ 3 Nr. 11.2)	a)Dienstpläne erstellenb)Fahrpersonal disponierenc)Fahrzeuge disponieren		6
12	Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen(§ 3 Nr. 12)			
12.1	Fahrzeugtechnik(§ 3 Nr. 12.1)	a)Funktionsweise von Fahrzeugen, insbesondere in Bezug auf Antrieb, Kraftübertragung, Aufbau sowie auf mechanische, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Systeme unterscheidenb)technische Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, anwendenc)Verkehrssicherheit von Fahrzeugen beurteilen, insbesondere durch Sichtkontrolled)Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegene)Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführenf)Dichtheit der Systeme sowie Funktionsfähigkeit von elektrischen Anlagen, Kontrolleinrichtungen und Bremsanlagen prüfen	7	
g)Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführenh)Fahrzeuge fahrfertig machen, Fahrzeuge auf- und abrüsteni)Fehler und Mängel an Fahrzeugen feststellen, Störungen beheben und weitere Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen, insbesondere Mängelberichte abfassen		6
12.2	Verkehrsanlagen(§ 3 Nr. 12.2)	a)Verkehrssicherheit und Einsatzfähigkeit von Verkehrsanlagen beurteilen und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifenb)bei der kundengerechten Umgestaltung von Verkehrsanlagen mitwirken	4	
13	Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum(§ 3 Nr. 13)			
13.1	Fahrdynamik(§ 3 Nr. 13.1)	a)Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Parameter auf die Verkehrssicherheit beachtenb)Fahrverhalten der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Kräfte an und in den Fahrzeugen beachtenc)Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80 m auf öffentlichen Straßen oder Straßen- oder U-Bahnen im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sicher und wirtschaftlich führend)Kontrollinstrumente überwachen und bedienen, Informationen auswerten und berücksichtigene)Signalsysteme beachten, Sicherheits- und Verkehrsleittechnologien nutzenf)Betriebskommunikationseinrichtungen bedieneng)kritische Situationen auch in Grenzbereichen rechtzeitig erkennen und reagieren		18
13.2	Kundenorientiertes Fahren(§ 3 Nr. 13.2)	a)fahrgastfreundliche Fahrtechniken anwendenb)An- und Abfahrtsvorgänge an Haltestellen kundenfreundlich gestalten, dabei Belange spezieller Personengruppen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, berücksichtigen		7
14	Rechtsvorschriften im Verkehr(§ 3 Nr. 14)	a)verkehrsspezifische Rechtsvorschriften beachtenb)die für den Fahrbetrieb im öffentlichen Personennahverkehr geltenden Rechtsvorschriften im eigenen Arbeitsbereich anwendenc)Sozialvorschriften beachten, Überwachungseinrichtungen bedienen und Nachweise führend)Folgen von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften berücksichtigen	7	
15	Einweisung in den Fahrbetrieb(§ 3 Nr. 15)			
15.1	Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen(§ 3 Nr. 15.1)	a)Funktions- und Wirkungsweise von Betriebsleitsystemen und Kommunikationseinrichtungen beachtenb)Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen bedienenc)Betriebsleitsysteme in den Betriebsablauf einbeziehen		5
15.2	Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen(§ 3 Nr. 15.2)	a)Rahmen- und Dienstanweisungen im Fahrdienst beachtenb)Einzelanweisungen zum sicheren, pünktlichen und zuverlässigen Führen von Fahrzeugen im Liniendienst umsetzen		10
16	Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb(§ 3 Nr. 16)			
16.1	Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen(§ 3 Nr. 16.1)	a)Störungen im Fahrbetrieb erkennen und bewertenb)bei Störungen sich situationsgerecht verhalten, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung unter Beachtung der Vorschriften ergreifenc)Störungen im Umfeld des Fahrbetriebes, insbesondere in Vertriebs- und Serviceanlagen, erkennen, bewerten und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen		4
16.2	Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen(§ 3 Nr. 16.2)	a)betriebliche Vorschriften zu Unfällen und Zwischenfällen anwendenb)Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichernc)Maßnahmen der ersten Hilfe durchführen	3	
d)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen, Folgen für den Betriebsablauf einschätzene)auftretende Emissionen hinsichtlich der Umweltgefährdung und Sicherheit beurteilen sowie Maßnahmen ergreifenf)Spuren sichern, Unfallskizze und Unfallbericht anfertigeng)bei Äußerungen gegenüber Dritten gesetzliche Pflichten und eigene Belange sowie Folgen für das Unternehmen und sonstige Beteiligte beachten		3
17	Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung(§ 3 Nr. 17)	a)ergonomische Verhaltensweisen bei der Vorbereitung und Durchführung von Fahrten anwenden, insbesondere zur Rückenschonungb)gesundheitliche Auswirkungen von Schichtdienst berücksichtigen, Vorbeugemaßnahmen treffenc)Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, beachtend)Methoden zur Stressvorbeugung und -bewältigung anwendene)Auswirkungen von besonderen Ereignissen, insbesondere traumatischen Vorfällen, berücksichtigen, notwendige Maßnahmen ergreifen		3
*)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
```

---

Zitiervorschlag: Anlage FKrFBAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FKrFBAusbV/anlage

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
