(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Küchentechnische Praxis“ statt.
(2) Im Prüfungsbereich „Küchentechnische Praxis“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: