(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
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(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.