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§ 35 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Fachinformatikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Digitale Vernetzung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung,
2.
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen,
3.
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.