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§ 11 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Fachinformatikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
2.
Planen eines Softwareproduktes,
3.
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.