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§ 20 FFG — Befangenheit

Filmförderungsgesetz

Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

§ 14 gilt für die Mitglieder des Präsidiums entsprechend.