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§ 16 FFG 2025 — Amtszeit

Filmförderungsgesetz

Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat benannt oder gewählt.