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§ 124 FFG 2025 — Erhebung der Filmabgabe

Filmförderungsgesetz

Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Filmabgabe wird durch Bescheid erhoben. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Bescheid über die Erhebung der Filmabgabe haben keine aufschiebende Wirkung.