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§ 81 FFG 2017 — Art und Höhe

Filmförderungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Referenzfilmförderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höchstfördersumme beträgt 2 Millionen Euro.