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§ 20 FFG 2017 — Ständige Förderkommissionen

Filmförderungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Folgende ständige Förderkommissionen werden eingerichtet:

1.
die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung,
2.
die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und
3.
die Kommission für Kinoförderung.