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§ 169 FFG 2017 — Förderbericht

Filmförderungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Filmförderungsanstalt erstellt anhand der Angaben nach § 164 jährlich einen Förderbericht und leitet diesen der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde zu und veröffentlicht diesen. Der Förderbericht enthält eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards nach § 67 Absatz 11.