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§ 150 FFG 2017 — Begriffsbestimmung Kinofilm

Filmförderungsgesetz

Historische Fassung: Stand 01.01.2022 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ein Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156a ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.