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# § 2 FAsylGesuZV (Brandenburg) — Kosten

Flughafen-Asyl-Gesundheitsuntersuchungs-Zuständigkeitsverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land erstattet dem Landkreis Dahme-Spreewald die aus der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten durch eine Kostenpauschale. Insbesondere sind dies die Kosten der Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Die Kostenpauschale beträgt 138 Euro pro Untersuchung. Das Land überprüft regelmäßig, spätestens jedoch alle zwei Jahre, ob die Kostenpauschale nach Satz 1 geeignet ist, die Kosten der Untersuchungen vollständig auszugleichen. Sind auf Grund klinischer oder epidemiologischer Anhaltspunkte in Abstimmung mit dem Land weitere Untersuchungen erforderlich, werden die die Kostenpauschale übersteigenden Mehrkosten auf Antrag erstattet.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 2 FAsylGesuZV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FAsylGesuZV/2

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