nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 15 FABaumPflPrV — Anforderungen und Prüfungsinhalte

Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung  
Stand: 01.01.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

- 1. Vorgaben des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts im Betrieb umzusetzen,

- 2. Vorschriften zum personenbezogenen Datenschutz und zur Datensicherheit umzusetzen,

- 3. Personalplanung durchzuführen,

- 4. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, auszuwählen, einzustellen und einzuarbeiten,

- 5. Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beurteilen und Aufgaben auf diese entsprechend der Beurteilung zu übertragen,

- 6. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz anzuleiten und entsprechende Maßnahmen zu organisieren,

- 7. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten,

- 8. Leistungen und Verhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen festzustellen und zu bewerten, soweit erforderlich unter Hinzuziehung von Leistungsbeurteilungen Dritter,

- 9. Personal- und Beurteilungsgespräche zu führen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen,

- 10. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und zu fördern,

- 11. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und bei der Weiterbildung zu unterstützen,

- 12. soziale Zusammenhänge und Konflikte zu erkennen und zu bewerten, Maßnahmen zur Lösung von Konflikten anzuwenden,

- 13. Kommunikation und Teamarbeit zu organisieren und zu unterstützen,

- 14. Führungsstile zu kennen und das eigene Führungsverhalten kritisch zu beurteilen sowie

- 15. Arbeitsverhältnisse zu begründen und zu beenden.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:

- 1. Gewinnen, Einarbeiten und Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,

- 2. Weiterbilden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,

- 3. Motivation und betriebliche Bindung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,

- 4. betriebliche Kommunikation und Unternehmenskultur,

- 5. Konfliktlösungsstrategien,

- 6. Führungsstile und Führungsverhalten,

- 7. Personalentwicklung,

- 8. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie

- 9. einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, einschließlich dem Tarifrecht, und dem Sozialrecht.

---

Zitiervorschlag: § 15 FABaumPflPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FABaumPflPrV/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
