Für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Köln-Altstadt zuständig für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Köln-Altstadt zuständig für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.