Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden erläßt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
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Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden erläßt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung: