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§ 1 FüAkV (Bayern)

Verordnung über die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Führungsakademie) hat ihren Sitz in Landshut-Schönbrunn. Sie ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet.