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Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Öffentliche Bekanntmachungen der Bank sind im Sächsischen Amtsblatt – Amtlicher Anzeiger vorzunehmen.