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§ 9 FördbankG (Sachsen) — Öffentliche Bekanntmachungen

Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Öffentliche Bekanntmachungen der Bank sind im Sächsischen Amtsblatt – Amtlicher Anzeiger vorzunehmen.