Der Rechnungshof ist berechtigt, die Führung der Geschäfte der Bank zu prüfen. Andere gesetzliche Vorschriften, die Befugnisse des Rechnungshofs regeln, bleiben unberührt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Der Rechnungshof ist berechtigt, die Führung der Geschäfte der Bank zu prüfen. Andere gesetzliche Vorschriften, die Befugnisse des Rechnungshofs regeln, bleiben unberührt.