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# Anlage 2 EzHdlFachwPrV — (zu § 6 Absatz 4)Muster

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 514)

```
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
```

Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel

```
Herr/Frau ........................................................................
geboren am ........................................................................	in ........................................................................
hat am ........................................................................	die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
```

Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 509) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

```
		Punkte		Punkte*
I.	Schriftliche Prüfung			..........
	Erste Teilprüfung, Handlungsbereiche:			
	– Kundenorientierung			
	– Personalmanagement			
	– Führung und Kommunikation	..........		
	Zweite Teilprüfung, Handlungsbereiche:			
	– Marketing im Einzelhandel			
	– Vertriebssteuerung	..........		
II.	Mündliche Prüfung			
	Präsentation und Fachgespräch			..........
	Gesamtnote: ..........	
```

Mit dem Erwerb des Abschlusses ist die Befreiung von den schriftlichen Prüfungsleistungen der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung verbunden.

(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt. “)

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

```
Datum ........................................................................
Unterschrift(en) ........................................................................
(Siegel der zuständigen Stelle)
```

__________

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Zitiervorschlag: Anlage 2 EzHdlFachwPrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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