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§ 3 EurojustV — Inkrafttreten

Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.