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# Anlage 3 EuWO 1988 — (zu § 18 Absatz 1)Wahlbenachrichtigung

Europawahlordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 586)

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Stadt BonnDie Oberbürgermeisterin4)					
		Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament					Freimachungs- vermerk	
		Wahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr					
	Wahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei/nicht barrierefrei	Wahlbezirk/Nummer im Wählerverzeichnis 316/00345			ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug	
	Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………					
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,				
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.			Herrn/Frau..............................	
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.			
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.					
Mit freundlichen Grüßen						
Stadt BonnDie Oberbürgermeisterin							
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Zitiervorschlag: Anlage 3 EuWO 1988

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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