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# Anlage 29 EuWO 1988 — (zu § 70 Abs. 4)

Europawahlordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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Land				
Niederschriftüber die Sitzung des Landeswahlausschusseszur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
						Datum		
					am			
									Datum
1.	Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am	
	im Land							
			Datum					
	trat heute, am			, nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
	Es waren erschienen:
	Familienname, Vorname	Wohnort	Funktion
	1.						als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
	2.						als Beisitzer/in
	3.						als Beisitzer/in
	4.						als Beisitzer/in
	5.						als Beisitzer/in
	6.						als Beisitzer/in
	7.						als Beisitzer/in
	8.						als in den Ausschuss berufener Richter des
	9.						als in den Ausschuss berufener Richter des
	Ferner waren zugezogen:					
							als Schriftführer/in sowie
							und
							als Hilfskräfte.
	Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
						Zahl			
2.	Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt			Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
	als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
2.1	Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
	Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.2	Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift
					nähere Bezeichnung			
	- des Wahlvorstandes					
					nähere Bezeichnung			
	- des Briefwahlvorstandes					
					nähere Bezeichnung			
	- des Kreis-/Stadtwahlausschusses					
	vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
3.	Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
	Kennbuchstabe							
	A		Wahlberechtigte					
	B		Wähler					
	C		Ungültige Stimmen					
	D		Gültige Stimmen					
	Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
				(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)		Stimmen
	D 1		1.					
	D 2		2.					
	D 3		3.					
	D 4		4.					
	usw. (laut Stimmzettel)				
4.	Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.	Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
	Die Sitzung war öffentlich.
	Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................ und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
	Ort, Datum				
	Der Landeswahlleiter			Der Schriftführer
	Die Beisitzer				
	1.						2.	
	3.						4.	
	5.						6.	
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Zitiervorschlag: Anlage 29 EuWO 1988

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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