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# Anlage 28 EuWO 1988 — (zu § 69 Abs. 4)

Europawahlordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631)

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Kreis								
Kreisfreie Stadt							
Niederschriftüber die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusseszur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnissesder Wahl zum Europäischen Parlament
							Datum			
						am				
									Datum	
1.	Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am		
	im Kreis/in der kreisfreien Stadt						
		Datum		
	trat heute, am			nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen.
	Es waren erschienen:						
	Familienname, Vorname	Wohnort	Funktion
	1.							als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
	2.							als Beisitzer/in
	3.							als Beisitzer/in
	4.							als Beisitzer/in
	5.							als Beisitzer/in
	6.							als Beisitzer/in
	7.							als Beisitzer/in
	Ferner waren zugezogen:						
								als Schriftführer/in sowie
								und
								als Hilfskräfte
	Der/Die Vorsitzende eröffnete um		Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
	zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
		Zahl				
2.	Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt		Wahlniederschriften der Wahlvorstände für
			Zahl						
	insgesamt		Wahlbezirke					
				Zahl		Zahl				
	(davon		Wahlvorstände für		allgemeine Wahlbezirke,		
				Zahl		Zahl				
					Wahlvorstände für		Sonderwahlbezirke,		
				Zahl						
					Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)
	und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor.
2.1	Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
	Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.2	Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
					nähere Bezeichnung				
	-	des Wahlvorstandes						
					nähere Bezeichnung					
	-	des Briefwahlvorstandes						
	vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
2.3	Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
	-	des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
	nähere Bezeichnung						
	-	des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
	nähere Bezeichnung						
	und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel.
	Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken:
3.	Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt:
	Kennbuchstabe							
	A		Wahlberechtigte						
	B		Wähler						
	C		Ungültige Stimmen						
	D		Gültige Stimmen						
	Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der			
				(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)	Stimmen
	D 1		1.						
	D 2		2.						
	D 3		3.						
	D 4		4.						
				usw. (laut Stimmzettel)				
4.	Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.	Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt.
	Die Sitzung war öffentlich.
	Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
	Ort, Datum					
	Der Kreiswahlleiter				Der Schriftführer
	Die Beisitzer					
	1.							2.		
	3.							4.		
	5.							6.		
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Zitiervorschlag: Anlage 28 EuWO 1988

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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