nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 25 EuWO 1988 — (zu § 65 Absatz 1)

Europawahlordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 594 - 605)

```
	Gemeinde:			(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
	Kreis:			⃞ Allgemeiner Wahlbezirk ⃞ Sonderwahlbezirk ⃞ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand	
	Land:			
	Wahlbezirk-Nr.: (Name oder Nummer)			
		Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.	
```

Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament

am ..........

- 1. Wahlvorstand Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:

```
Familienname	Vornamen	Funktion
1.			als Wahlvorsteher
2.			als stellv. Wahlvorsteher
3.			als Schriftführer
4.			als Beisitzer
5.			als Beisitzer
6.			als Beisitzer
7.			als Beisitzer
8.			als Beisitzer
9.			als Beisitzer
```

- Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

```
Familienname	Vornamen	Uhrzeit
1.			
2.			
3.			
```

- Als Hilfskräfte waren zugezogen:

```
Familienname	Vornamen	Aufgabe
1.			
2.			
3.			
```

```
(Bitte eintragen:).......... Uhr .......... Minuten begonnen.	
```

```
2.5	Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine					
	Vor Beginn der Stimmabgabe:		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)		
			⃞	Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.	
			⃞	Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.	
```

```
	Während der Stimmabgabe:		⃞	Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.	
2.6	Ungültigkeit von Wahlscheinen		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
			⃞	Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.	
			⃞	Der Wahlvorstand wurde vom	
				..........	
				unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:	
				.......... (Bitte Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)	
2.7	Beweglicher Wahlvorstand					
	Im Wahlbezirk		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
			⃞	war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter bei Punkt 2.8)	
			⃞	war ein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Im Wahlbezirk befindet sich	
			⃞	das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim	
				.......... , (Bezeichnung)	
			⃞	das Kloster	
				.......... , (Bezeichnung)	
			⃞	die sozialtherapeutische Anstalt	
				.......... , (Bezeichnung)	
			⃞	die Justizvollzugsanstalt	
				.......... , (Bezeichnung)	
			für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.	
			Die personelle Zusammensetzung des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als	
			Anlagen Nr. .......... bis .......... beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.	
```

```
Nr. .......... bis .......... beigefügt sind.	
```

```
Um .......... Uhr .......... Minuten	
```

```
				erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.	
	Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.					
```

```
3.	Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk					
3.1	Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der Wahlurne					
	Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.					
	Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen.					
	Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt.		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
			⃞	ja (kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)	
			⃞	nein (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)	
	Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.					
3.2	Zahl der Wähler					
	a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.					
	Die Zählung ergab		(Bitte Zahl eintragen:)	
			.......... Stimmzettel (= Wähler insgesamt)	
			Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [Abbildung] eintragen.		
	b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.					
	Die Zählung ergab		(Bitte Zahl eintragen:)	
			.......... Stimmabgabevermerke	
	c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.					
	Die Zählung ergab		.......... Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)	
			Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [Abbildung] eintragen.		
	b) + c) zusammen ergab		.......... Personen.		
			(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
			⃞	Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) überein.	
			⃞	Die Gesamtzahl b) + c) war	
			um …………… (Anzahl) größer	
			um …………… (Anzahl) kleiner	
			als die Zahl der Stimmzettel.	
```

```
			Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen:	
			(Bitte erläutern:)		
			........................................	
3.3	Zahl der Wahlberechtigten					
	Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses		die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter	
			[Abbildung] der Wahlniederschrift.	
			Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen.	
3.4	Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel					
	Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht:					
3.4.1	a)die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,b)einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzettelnc)einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.					
	Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.					
3.4.2	Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei.					
	Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.					
```

```
	Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten		(Zwischensummenbildung I)	
	die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge		= Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4	
	abgegebenen Stimmen sowie			
	die Zahl der ungültigen Stimmen.		= Zeile C in Abschnitt 4	
	Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.		⃞	(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)	
3.4.3	Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
			⃞	Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.	
			⃞	Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.	
	Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.		⃞	(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)	
3.4.4	Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.		(Zwischensummenbildung ZS II)	
	Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.		⃞	(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)	
3.4.5	Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.				
3.5	Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel					
	Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten a)die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,b)die ungekennzeichneten Stimmzettel und					
```

```
	c)die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,					
	je für sich und behielten sie unter Ihrer Aufsicht.					
				Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern	
				.......... bis ..........	beigefügt.
3.6	Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses					
	Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.		⃞	(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)		
4.	Wahlergebnis						
	Kennbuchstaben für die Zahlenangaben			(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)	
	[Abbildung] Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)		..........	
	[Abbildung] Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)		..........	
	[Abbildung] im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte1)		..........	
	[Abbildung] Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)]		..........	
	[Abbildung] darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)]		..........	
```

```
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
Summe [Abbildung] + [Abbildung] muss mit [Abbildung] übereinstimmen.
```

```
		ZS I	ZS II	Insgesamt
C	Ungültige Stimmen			
```

Gültige Stimmen:

```
	Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)	ZS I	ZS II	Insgesamt
D1	1. ..........			
D2	2. ..........			
D3	3. ..........			
D4	4. ..........			
	usw.			
D	Gültige Stimmen insgesamt			
```

```
5.2	Erneute Zählung					
	(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)					
	Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes		.......... (Vor- und Familienname)	
	beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil		.............................. (Angabe der Gründe)	
	Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde		(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)	
		⃞	mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt	
			⃞	berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.)	
	und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.					
5.3	Schnellmeldung					
	Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und		auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)	
			.......... (Bitte Art der Übermittlung eintragen) an	
			.......... übermittelt. (Bitte Empfänger eintragen)	
5.4	Anwesenheit des Wahlvorstandes					
	Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.					
```

```
5.5	Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung					
	Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.					
5.6	Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift					
	Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.			
			Ort und Datum	
	Der Wahlvorsteher		Die übrigen Beisitzer	
	Der Stellvertreter			
	Der Schriftführer			
```

```
	Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am .........., um .......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.	
	.......... (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)					
	Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.	
```

---

Zitiervorschlag: Anlage 25 EuWO 1988

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EuWO%201988/anlage-25?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
