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# Anlage 13 EuWO 1988 — (zu § 32 Abs. 1)

Europawahlordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2589 - 2590; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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	f)	eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),
	g)	die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten,
	h)	eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder,
	i)	eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände.
Ort, Datum					
Unterschriften des Vorstandes des Bundesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung
Name		Name		Name	
Funktion		Funktion		Funktion	
```

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Zitiervorschlag: Anlage 13 EuWO 1988

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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