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Anlage 10 EuWO 1988 — (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)

Europawahlordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Wahlbriefumschlags

(etwa 12 x 17,6 cm) hellrot (maschinenlesbar)



Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)

unentgeltlich
ausschließlich
innerhalb der
Bundesrepublik
Deutschland
bei Versendung
durch ...


Wahlschein-Nr.Wahlbezirk
Wahlbrief
An
.......................................................
.......................................................
.......................................................



Rückseite des Wahlbriefumschlags



In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen
1.den Wahlschein
und
2.den verschlossenen blauen
Stimmzettelumschlag mit dem darin
befindlichen Stimmzettel.
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.